Der Park liegt inmitten eines großen Erlebniswaldes, in der Nähe von Lommel, Hechtel-Eksel, Pelt und Peer. Wanderwege beginnen direkt vor der Haustür, Kinder können Verstecken spielen, Fußball spielen, im Wald toben und Eichenhörner entdecken. Es gibt auch Unterhaltung vor Ort! Es gibt einen Wasserspielplatz und einen Außenspielplatz. Mieten Sie auch ein Fahrrad, damit Sie die Schönheit der Umgebung nicht verpassen. Im "Bosland" können Sie sogar zwischen den Baumwipfeln radeln. Ein besonderes Erlebnis! Mountainbiker können sich auf den schwierigen, unbefestigten Mountainbikestrecken vergnügen.
Für den täglichen Einkauf gibt es einen Minimarkt. Am Abend können Sie im Restaurant mit Terrasse einen Happen essen und den nächsten Tag fröhlich planen. Vergessen Sie während Ihres Aufenthalts nicht, die lokalen Speisen und Getränke zu probieren.
Gut zu wissen
Wichtige Informationen
Bis zum 27. Oktober 2022 werden umfangreiche Arbeiten am Zentralgebäude des Roompot Park Eksel durchgeführt. Dies bedeutet, dass eine Reihe von Einrichtungen derzeit nicht geöffnet sind, wie z. B. der Innen- und Außenspielplatz, das Restaurant, der Waschsalon, die Ladestation für Elektrofahrräder. und der Minimarkt. Wir bemühen uns nach Kräften, die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten.
Präferenzen
Für Präferenzen wie z. B. die Lage Ihrer Unterkunft wenden Sie sich bitte an den Anbieter.
Buchung mehrerer Unterkünfte
Reservierungen mit mehreren Unterkünften sind nicht garantiert, bis Sie eine Rechnung vom Park erhalten.
Gruppeneinlagen
Sollte sich herausstellen, dass die Reisegruppe keine Familie ist, wird eine zusätzliche Kaution erhoben. Die zusätzliche Gruppenkaution wird vom Gast entsprechend den getroffenen Vereinbarungen gezahlt.
Stornierung
Kostenlose Stornierung innerhalb von 14 Tagen ist nur möglich, wenn die Buchung mehr als 42 Tage vor Anreise erfolgt ist.
Feuerwerkspolitik
Leider können wir nicht garantieren, dass ein Park völlig feuerwerksfrei ist. Manchmal werden Feuerwerkskörper in der unmittelbaren Umgebung des Parks gezündet. Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt. Zum Jahreswechsel gibt es in einigen Parks Ausnahmeregelungen, bei denen ein zentraler Platz für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern vorgesehen ist. Der Gästeservice oder die Parkrezeption kann darüber Auskunft geben. Diese Ausnahme gilt nur, wenn das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gesetzlich erlaubt ist.